Der Geheime Garten Der Geheime Garten

Der Geheime Garten

Basierend auf dem zeitlosen Klassiker der Kinderliteratur

Nach dem plötzlichen Tod ihrer Eltern wird die in Indien lebende, 10-jährige Britin Mary Lennox auf das tief in den Yorkshire Moors gelegene Landgut ihres Onkels Archibald geschickt. Weder der Onkel noch die Haushälterin interessieren sich für das Mädchen. Die Geheimnisse in dem großen Haus mit den hundert verschlossenen Zimmern wecken schnell Marys Neugier. Sie erfährt von einem geheimen Garten, den seit zehn Jahren niemand betreten hat und macht sich auf die Suche. Aber was sie findet, ist weitaus mehr als irgendein Garten!

Gemeinsam mit ihrem kränklichen Cousin Colin und ihrem neugewonnen Freund Dickon entdeckt sie eine Welt für sich, die nicht nur ihr eigenes Leben von Grund auf verändert.

GB, FR / 2020 / 96 min / FSK 6 / Regie: Marc Munden / mit Colin Firth, Julie Walters, Maeve Dermody
So 29.01.2023 / 15:00 Uhr

AKTUELLES

Unser VOTING ist abgeschlossen. Freuen Sie sich auf unsere neues Programm - mit den Bestplazierten aus dem VOTING und wie immer einigen Überraschungen. Die Spitzenreiter, die Sie alle mit Ihren Stimmen bestimmt haben, finden Sie unter dem Menüpunkt VOTING.

Das neue Filmprogramm für das 2. Halbjahr gibt es bereits ab Ende Mai online zu sehen, gedruckt wird das Programmheft ab Ende Juni für Sie bereitliegen. Im Kino und an vielen Orten in Bingen, so auch auf dem Kulturuferfest am KiKuBi-Stand vor dem Museum am Strom am Sonntag, 2. Juli. Besuchen Sie uns doch einfach auf einen Plausch - und gewinnen vielleicht beim lustigen Filmquiz Kino Gutscheine für Ihren nächsten Filmabend im KiKuBi.

NEU: KIKUBI KINO-GUTSCHEINE gibt es jetzt bei Rosenhauer & Kunz in der Salzstr. 4 zu kaufen (und weiterhin in der Tourist Information). Die Buchhandlung Schweikhard ist leider geschlossen - wir bedanken uns noch ganz herzlich für die jahrelange wertvolle Unterstützung!

Reservierungen sind normalerweise leider nicht möglich. Eintrittskarten werden ausschließlich an der Kinokasse verkauft. Nur bei Sonderveranstaltungen mit kulinarischer Begleitung gelten die jeweils im Veranstaltungstext angegebenen Regelungen.